Rahmenhygieneplan

I. Grundlegendes

Stand:09.September 2020

Der vorliegende Rahmenhygieneplan des Kulturzentrums Alte Weberei Nordhorn gilt als Ergänzung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 31. Juli 2020. Für fachspezifische Regelungen wird auf die Hinweise und Empfehlungen der jeweiligen Verbände verwiesen wie beispielsweise die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios für den Probenbetrieb“.

Dieser Rahmenhygieneplan soll die gesetzlichen gemachten Vorgaben mit Hilfe einiger zentraler Eckpunkte präzisieren. Er ist eine Vorgabe, an die sich alle Veranstalter*innen wie interne Akteure*innen und externe Mieter*innen zwingend bei der Nutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten zu halten haben.

Das Kulturzentrum Alte Weberei Nordhorn behält sich vor, Veranstalter*innen bei Verstoß gegen die Vorgaben des Rahmenhygieneplans eine Veranstaltung auch kurzfristig zu untersagen bzw. eine Veranstaltung auch im laufenden Programm zu beenden.

Dieser Hygienerahmenplan kann und wird jederzeit den praktischen Erfahrungswerten im Betrieb und eventuellen neueren Regelungen der zuständigen Behörde angepasst werden. Höchste Priorität behält dabei die Gesundheit der Zuschauer*innen und Mitarbeiter*innen.

II.   Hygienemanagement

Grundsätzlich tragen die jeweilige Veranstalter*innen die alleinige Verantwortung für die Vorhaltung und Sicherung der hygienischen Voraussetzungen im Sinne der am Veranstaltungstag geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Externen Veranstalter*innen wird dazu der vom Kulturzentrum Alte Weberei Nordhorn angefertigte Rahmenhygieneplan zur Verfügung gestellt. Die externen Veranstalter*innen sichern mit Unterzeichnung des Überlassungsvertrags inkl. der Zusatzvereinbarung zu, dass alle Hygienevorgaben bei der Veranstaltung zwingend eingehalten werden.

Zudem ist jede externe Veranstalter*in vertraglich verpflichtet, ein zusätzliches Hygienekonzept im Sinne der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung für die eigene Veranstaltung zu erstellen. In diesem Konzept werden die für die Veranstaltung individuell notwendigen Hygienemaßnahmen aufgezeigt, die über den Rahmenhygieneplan hinausgehen und ggf. notwendig sind. Dieses Hygienekonzept ist nur auf Nachfrage vorzulegen.

Bei der Vorbereitung einer Veranstaltung sind die Veranstalter*innen für eine angemessene Kund*innen- Information über die Durchführung der Veranstaltung unter Corona-Bedingungen verantwortlich.

Für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während der Veranstaltung wird eine beauftragte Person benannt, die während der Veranstaltung zwingend anwesend sein muss.

Bei eigenen Veranstaltungen des Kulturzentrums Alte Weberei Nordhorn ist das die jeweilige Veranstaltungsleitung.

Bei Vermietung der Räumlichkeiten des Kulturzentrums wird durch die jeweilige Veranstalter*in im Überlassungsvertrag eine Person namentlich angezeigt – ohne Benennung erfolgt keine Vermietung. Zu den Aufgaben dieser benannten Person gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung des Rahmenhygieneplans inkl. Führens der Checkliste sowie die Einhaltung des individuellen Hygienekonzeptes der externen Veranstalter*in. Diese beauftragte Person muss währen der Veranstaltung zwingend anwesend sein und trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Hygiene-Vorgaben.

Alle Mitarbeiter*innen, künstlerischen Gäste (Produktion/Ensemble) etc. werden umfassend in den vom Kulturzentrum Alte Weberei Nordhorn  verbindlich vorgegebenen Rahmenhygieneplan sowie in das individuelle Hygienekonzept zur jeweiligen Veranstaltung durch die Veranstalter*innen eingewiesen bzw. angeleitet.

Bei Veranstaltungen des Kulturzentrums selbst erfolgt eine entsprechende Hygienebelehrung der im Rahmenhygieneplan genannten Maßnahmen durch die jeweilige Veranstaltungsleitung, die von allen Mitarbeiter*innen schriftlich bestätigt wird.

Bei externen Veranstaltungen ist die jeweilige Veranstalter*in für eine solche Unterweisung im Rahmenhygieneplan und des individuellen Hygienekonzeptes aller Mitarbeiter*innen verantwortlich.

Die externe Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u.a. durch routinemäßige und/oder anlassbezogene Begehungen der Einrichtungen durch das zuständige Gesundheitsamt. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie kann es auch zu Kontrollen durch das städtische Ordnungsamt kommen. Der Rahmenhygieneplan wird daher für alle Beschäftigten und verantwortlichen Personen im Kulturzentrum Alte Weberei Nordhorn jederzeit zugänglich gemacht und ist ausgehängt einsehbar am Haupteingang und am Hintereingang der Alten Weberei.

II.1.  grundsätzliche Hygienevorgaben für alle Mitarbeiter*innen und Gäste in der Alten Weberei Nordhorn

  • Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten.
  • Jede Person hat beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer zugelassenen Gruppe von max. 10 Personen gehört. Freizulassende Sitze sind gesperrt, so dass ein eigenmächtiges Umsetzen der Gäste während der Veranstaltung unmöglich gemacht wird. Auch die Mitarbeiter*innen halten die Abstände zu den Gästen entsprechend ein.
  • Jede Besucher*in ist verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit und solange die Besucher*in nicht auf ihrem Platz im Saal sitzt. Alle Mitarbeiter*innen tragen ebenfalls im Kundenkontakt eine Mund-Nasen- Bedeckung. Bei einer medizinischen Befreiung ist das Tragen eines Face-Shields wünschenswert.
  • Das Publikum hat ausschließlich sitzend an den Veranstaltungen teilzunehmen.
  • Soweit Besucher*innen oder andere Personen einschlägige Erkältungssymptome zeigen, ist ihnen der Zutritt zu Veranstaltungen des Kulturzentrums Alte Weberei Nordhorn durch die Veranstaltungsleitung bzw. bei externen Veranstaltungen durch die vertraglich benannte, für die Hygiene zuständige Person zu verwehren.
  • Im Saal dürfen die Besucher*innen nur in Ausnahmefällen, etwa für einen Toilettenbesuch oder bei einem gesundheitlichen Notfall, mit einer aufgesetzten Mund-Nasen-Bedeckung aneinander in den Reihen vorbei gehen.
  • Externe Mieter*innen haben dies bei der Planung insbesondere in Bezug auf eine Beteiligung des Publikums am Geschehen auf der Bühne dringend zu berücksichtigen.
  • Raumklima: regelmäßige Durchlüftung ist gewährleistet über die in der Alten Weberei vorhandene Lüftung.
  • Händehygiene ist beim Betreten der Alten Weberei Nordhorn vorgeschrieben. Entsprechende Desinfektionsspender oder Desinfektionsmittel sind an zentralen Stellen wie z.B. allen Eingängen, Sanitärräumen und Künstlergarderoben vorhanden.
  • Auf Hinweisschildern mit entsprechenden Piktogrammen wird in der Alten Weberei auf die genannten Regeln (Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Bedeckung) im Foyer, im Sanitärbereich o.ä. hingewiesen.
  • Der Hygienerahmenplan liegt für die Gäste zu Informationszwecken im Foyer aus.

II.2.  Hygiene und Infektionsschutz bei Veranstaltungen im Außenbereich

Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern gilt nicht nur im Bereich der Veranstaltungsstätte, sondern auch vor der Alten Weberei Nordhorn. Jede Person hat vor und beim Betreten der Weberei einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen einzuhalten, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer zugelassenen Gruppe von max. 10 Personen gehören.

Die Steuerung des Zutritts muss unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen. Um dies den Gästen zu erleichtern, werden Markierungen auf dem Boden angebracht.

An jedem Eingang steht bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Alte Weberei Nordhorn und den angeschlossenen Abteilungen eine Mitarbeiter*in, bei externen Veranstaltungen muss dies von der Veranstalter*in eigenständig gewährleistet werden. Aufgabe dieser Mitarbeiter*innen ist es, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aller Besucher*innen mit Betreten der Alten Weberei durchzusetzen. Sollten Gäste eine Mund-Nasen-Bedeckung vergessen haben, werden ihnen entsprechende Einwegmasken ausgehändigt. Bei externen Veranstaltungen ist die Veranstalter*in eigenständig verantwortlich und hat entsprechend Einwegmasken zur Verfügung zu stellen.

Mit Betreten der Alten Weberei müssen die Hände an einem der bereitgestellten Desinfektionsspendern gereinigt werden.

II.3.  Hygiene und Infektionsschutz im Innenbereich der Alten Weberei

Die Besucher*innen müssen ab Betreten der Alten Weberei eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, soweit und solange sie nicht sitzen (z.B. beim Gang zur Toilette).

Jede Person hat beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung, im Foyer, Saal und Sanitärbereich sowie während der Veranstaltung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten zu allen Personen, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer zugelassenen Gruppe von max. 10 Personen gehören. Die Einhaltung dieser Abstände ist von allen Veranstalter*innen dauerhaft während der Veranstaltung zwingend sicher zu stellen.

Um eine geordnete und Abstand wahrende Steuerung des Personenverkehrs zum und aus dem Saal zu gewährleisten, erfolgt eine vom Kulturzentrum Alte Weberei Nordhorn festgelegte Wegeführung in der Alten Weberei. Dazu gibt es entsprechende Abstandsmarkierungen und Hinweise zwecks Vermeidung von „Stau“ und Begegnungsverkehr sowohl im Saal als auch im Foyer.

Die Mitarbeiter*innen, die bei eigenen Veranstaltungen zunächst den Einlass in die Alte Weberei koordiniert haben, koordinieren nach Beendigung der Veranstaltung den reibungslosen Abgang der Besucher*innen zu den Ausgängen und der Garderobe und bemühen sich um Entzerrung der Kundenströme. Externe Veranstalter*innen tragen bei ihren Veranstaltungen die Verantwortung für einen mit den Hygieneregeln konformen Verlauf des Einlasses und Abgangs des Publikums aus der Alten Weberei.

Vor und nach jeder Veranstaltung erfolgt eine desinfizierende Reinigung der Alten Weberei. Während die Veranstaltung läuft, desinfizieren die Reinigungskräfte/Platzanweiserinnen alle relevanten, oft berührten Kontaktflächen im Foyer und Sanitärbereich wie etwa Klinken, Handläufe, Waschbecken etc.

II.4.  Garderobe

Das Kulturzentrum bittet bei eigenen Veranstaltungen darum, nach Möglichkeit auf das Mitbringen von Mänteln, Jacken etc. zu verzichten.

Es wird eine mit Personal besetzte Garderobe geben, bei der Bekleidung abgegeben werden kann. Diese ist kostenpflichtig und wird vom Kulturzentrum Alte Weberei besetzt und verwaltet, unabhängig vom Veranstalter.

II.5.  Hygiene und Infektionsschutz im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen werden durch das Kulturzentrum Alte Weberei Nordhorn ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Abfallbehälter für Einmalhandtücher werden regelmäßig von den Reinigungskräften geleert.

Auch im Bereich der Toiletten gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Dies hat zur Folge, dass sich nur eine begrenzte Anzahl an Personen jeweils im WC-Vorraum aufhalten darf. Nicht zu nutzende Waschbecken werden durch das Kulturzentrum Alte Weberei Nordhorn abgesperrt, um auch beim Händewaschen den Mindestabstand gewährleisten zu können.

Die Toiletten sind regelmäßig durch den Bühnenmeister auf Funktions- und Hygienemängel zu prüfen. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden regelmäßig intensiv durch die Reinigungskräfte gereinigt, so auch vor Beginn der Veranstaltung, während der Veranstaltung und danach.

II.6.  Hygiene für Mitarbeiter*innen

Es erfolgt eine Belehrung der Mitarbeiter*innen über die Hygiene-Maßnahmen in der Alten Weberei und am Veranstaltungstag durch die jeweilige Veranstaltungsleitung.

Der Hygieneplan muss für alle Mitarbeiter*innen jederzeit zugänglich und einsehbar sein (Aushänge, deutliche Hinweise).

Es wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter*innen mit Gästekontakten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Mitarbeiter*innen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie Asthma, werden nicht eingesetzt.

In der Alten Weberei stehen Einmalmasken für die Mitarbeiter*innen sowie Einmalhandschuhe zur Verfügung. Mitarbeiter*innen mit einschlägigen Erkältungssymptomen bzw. Corona-typischen Anzeichen werden aufgefordert, das Gelände zu verlassen und sich umgehend an eine Ärzt*in oder das Gesundheitsamt zu wenden. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung über den Zustand der betroffenen Person.

Bei externen Veranstaltungen haben die jeweiligen Veranstalter*innen für die vorgenannten Maßnahmen eigenverantwortlich zu sorgen.

III.  Organisation der Veranstaltung

III.1.   Dokumentation der Besucher*innen

Die Zahl der Besucher*innen darf nur so hoch sein, dass das aktuell geltende Abstandsgebot, die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie die Maßnahmen, die im Rahmenhygieneplan und im  individuellen Hygienekonzept der jeweiligen Veranstaltung benannt sind, gewährleistet werden.

Die Anzahl der Besucher*innen wird über die zum Verkauf bereitgestellten Eintrittskarten gesteuert. Die Zahl der Plätze in einer Veranstaltung ist nach erfolgter schriftlicher Rücksprache mit dem Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Grafschaft Bentheim so zu bemessen, dass vor und hinter jedem Sitzplatz der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den sitzenden Gästen eingehalten werden kann.

Desweitern ist es nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim erlaubt, Sitzplätze für mehrere Personen zusammenhängend zu buchen, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu den Sitzplätzen der nächsten Besucher*innen/-gruppe eingehalten wird. Laut aktueller Niedersächsischer Corona- Verordnung §1 Abs. 1, Satz 2 können dies Gruppen von maximal zehn Personen sein.

Für den Fall eines Infektionsgeschehens müssen Kontaktdaten (Namen, Adresse, Telefonnummer, Uhrzeit, Datum) aller Besucher*innen in einer Datensammlung vorgehalten werden.

Beim Verkauf der Karten werden alle Daten der Besucher*innen aufgenommen und können so sitzplatzgenau gesammelt werden.

Sofern Besucher*innen sich bei Veranstaltungen weigern, alle relevanten Daten zur Verfügung zu stellen, wird die Teilnahme an der Veranstaltung durch das Kulturzentrum Alte Weberei verwehrt. Die personenbezogenen Karten für Veranstaltungen sind nicht übertragbar auf andere Personen.

Externe Veranstalter*innen tragen die Verantwortung bei ihren Veranstaltungen für die vorgenannte Datendokumentation und sichern diese verbindlich zu.

Bei Veranstaltungen externer Veranstalter*innen, an denen Personen teilnehmen, die über den Ticketverkauf nicht oder nur unvollständig namentlich erfasst wurden, sind die Veranstalter*innen verpflichtet, die erforderlichen Kontaktdaten in Verbindung mit der Sitzplatznummer einzusammeln und ggf. in einem Infektionsfall umgehend dem Gesundheitsamt als Datensatz zu übergeben. Das Gesundheitsamt leitet dann die weiteren erforderlichen Maßnahmen ein. Die erhobenen Daten sind von den jeweiligen Veranstalter*innen (Kulturzentrum Alte Weberei oder Mieter*innen) drei Wochen aufzubewahren und spätestens einen Monat nach Ende der Veranstaltung zu löschen oder zu vernichten.

Sofern die Karten am Veranstaltungsort vor Beginn der Veranstaltung abgeholt werden müssen, ist sicherzustellen, dass von den Besucher*innen an der Kasse der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die von externen Veranstalter*innen eingesetzten Mitarbeiter*innen, die die Abendkasse betreuen, werden durch eine Trennscheibe (sog. „Spuckschutz“) geschützt.

III.2. Gastronomie während der Veranstaltung

Die Gastronomie ist vor und während den Veranstaltungen eingeschränkt in Betrieb. Getränke werden vom Personal direkt an den Tisch serviert.

III.3. Pause während der Veranstaltungen

In Absprache mit den Gastspiel-Ensembles wird nach Möglichkeit ohne Pause durchgespielt. Sollte eine Pause notwendig sein, müssen die Besucher auf ihren Plätzen sitzen bleiben und dürfen nur im Notfall, mit einer aufgesetzten Mund-Nasen-Bedeckung den Saal verlassen.

III.4. Regeln für Mitwirkende, interne und externe Mitarbeiter*innen bei den Veranstaltungen

Die vorgenannten Regeln gelten für alle Personen/Personengruppen (Publikum, Mitarbeitenden, Helfende (Brandsicherheitswache, Presse…), Dienstleister*innen, externe Veranstalter*innen sowie Produktion/Ensemble. Die Personenkreise sind soweit möglich voneinander zu trennen. Dies gilt insbesondere unter dem Aspekt des Arbeits- und Infektionsschutzes für den Regieraum sowie für den Bühnen-, Backstage- und Werkstattbereich. Für die Abläufe im Bereich der Bühne und der Künstler-Garderoben werden analog die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen.

Auch die Kontaktdaten dieser Personenkreise sind von den Veranstalter*innen zu dokumentieren und die Dokumentation ist im Falle einer Infektion umgehend dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.

III.5. Meldepflicht

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i.V.m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen umgehend dem Gesundheitsamt der Grafschaft Bentheim zu melden.

Nordhorn, im September 2020

Herausgegeben von:

Kulturzentrum Alte Weberei Nordhorn